Menü

Sichere Klebtechnik

Beachtung des Substitutionsgebots nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

"Das Substitutionsgebot gemäss GefStoffV, hier insbesondere Richtlinie 98/24/EG, regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen und spielt eine zentrale Rolle im Arbeits- und Gesundheitsschutz [...]. Diese Vorschrift verlangt von Arbeitgebern, fortwährend nach sichereren Alternativen zu suchen und diese zu verwenden, sofern sie technisch möglich und wirtschaftlich tragbar sind."

"Beispiele für erfolgreiche Substitutionen bei Klebprozessen sind das Versprühen von Aktivatoren mit Druckluft statt mit Treibgasen, das Entfetten mit tensidhaltigen Lösungen statt mit reinen Lösemitteln, der Einsatz von Plasma (+Absaugung) anstelle lösemittelhaltiger Primer"

Wenn Sie mehr zu diesem spannenden Thema erfahren möchten, downloaden Sie sich jetzt Ihren digitalen Fachartikel!

Fordern Sie jetzt ihr E-Book an!

captcha

Sprache wählen

Deutsch

Webseite durchsuchen

Benutzerkonto

Ihr Wunschpreis

Damit wir uns besser auf das Gespräch mit Ihnen vorbereiten können, können Sie uns im Voraus Ihre Preisvorstellungen mitteilen.

Geben Sie im Feld Wunschpreis Ihren Preis für die ausgewählte Menge an.

Wir werden dann prüfen, ob wir Ihnen den Wunschpreis erfüllen können oder beraten Sie gerne zu alternativen Produkten, die Ihren Preisvorstellungen besser gerecht werden.

Zum Warenkorb hinzugefügt:

PRODUCT TITLE

im Warenkorb.