Beachtung des Substitutionsgebots nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
"Das Substitutionsgebot gemäss GefStoffV, hier insbesondere Richtlinie 98/24/EG, regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen und spielt eine zentrale Rolle im Arbeits- und Gesundheitsschutz [...]. Diese Vorschrift verlangt von Arbeitgebern, fortwährend nach sichereren Alternativen zu suchen und diese zu verwenden, sofern sie technisch möglich und wirtschaftlich tragbar sind."
"Beispiele für erfolgreiche Substitutionen bei Klebprozessen sind das Versprühen von Aktivatoren mit Druckluft statt mit Treibgasen, das Entfetten mit tensidhaltigen Lösungen statt mit reinen Lösemitteln, der Einsatz von Plasma (+Absaugung) anstelle lösemittelhaltiger Primer"
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