Allgemeine Geschäftsbedingungen
Innotech Marketing und Konfektion Rot GmbH
- Geltungsbereich
- Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde; sie werden durch Auftragserteilung, durch Abschluss des Vertrages oder durch Annahme der Lieferung anerkannt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführen.
- Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt und die Ware bzw. Dienstleistung nicht für den privaten Gebrauch, sondern für die unternehmerische Tätigkeit verwendet wird.
- Unsere Bedingungen gelten auch für Folgegeschäfte, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
- Vertragsschluss
- Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln in unseren Katalogen oder unserem Online-Shop stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Unsere Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, freibleibend.
- Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung durch eine Annahmeerklärung oder durch die Lieferung der bestellten Artikel annehmen.
- Unsere Preise verstehen sich netto, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie etwaiger Einfuhrabgaben, Zölle oder sonstiger Abgaben, die beim Import der Ware in die Europäische Union anfallen. Sollte es nach Vertragsschluss zu Änderungen oder Neueinführungen von Zöllen, Abgaben oder vergleichbaren Kosten kommen, behalten wir uns vor, diese Mehrkosten an den Käufer weiterzugeben. Der Käufer verpflichtet sich, solche Kosten nach entsprechender Nachweisführung durch den Verkäufer zu erstatten.
- Lieferbedingungen und Vorbehalt der Vorkassezahlung
- Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Bei Bestellungen von Produkten, die in vollen Verpackungseinheiten geliefert werden, behalten wir uns vor, von der bestellten Menge, um bis zu 2,0 % nach oben oder unten abzuweichen. Eine Abweichung innerhalb dieser Toleranz wird nicht als Reklamation anerkannt. Dies gilt insbesondere bei Produkten, die von Herstellern oder Lieferanten mit entsprechenden Toleranzen geliefert werden.
- Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine bestimmte Lieferfrist schriftlich vereinbart. Verbindlich vereinbarte Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben.
- Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ausdrücklich als Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder § 376 HGB vereinbart wurde.
- Bei Lieferverzögerungen haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den Netto-Auftragswert. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften wir uneingeschränkt.
- Die Verpackung erfolgt nach handelsüblicher Praxis und nach pflichtgemäßem Ermessen des Verkäufers. Verpackungskosten werden gesondert berechnet. Eine Rücknahme der Verpackung durch den Verkäufer erfolgt nicht; der Kunde ist für die ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten verantwortlich.
- Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Lieferung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vorzunehmen. Unterlässt der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkungspflicht und entstehen dem uns hierdurch Mehraufwendungen (z. B. zusätzliche Lager-, Transport- oder Handhabungskosten), so sind wir berechtigt, diese Mehraufwendungen dem Kunden in Rechnung zu stellen.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder individueller Vereinbarung nichts anderes ergibt, erfolgt die Lieferung ‚ab Werk‘ (EXW gemäß Incoterms in der jeweils gültigen Fassung). Die Gefahr geht mit Bereitstellung der Ware zur Abholung auf den Kunden über.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über. Verzögert sich die Lieferung infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat (insbesondere Annahme-verzug), so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
- Soweit wir zur Lieferung von Waren mit einer bestimmten Mindesthaltbarkeit verpflichtet sind, bezieht sich diese Mindesthaltbarkeit auf den Zeitpunkt der vereinbarten Lieferung bzw. der Versandbereitschaft. Verweigert der Kunde die Annahme oder verzögert sich die Auslieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, haften wir nicht für das Unterschreiten der vereinbarten Mindesthaltbarkeit infolge der Verzögerung.
- Bei Bestellungen von Kunden mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland oder bei begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko behalten wir uns vor, erst nach Erhalt des Kaufpreises nebst Versandkosten zu liefern (Vorkassevorbehalt). Falls wir von dem Vorkassevorbehalt Gebrauch machen, werden wir den Kunden unverzüglich unterrichten.
- Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen, oder überschreitet der Kunde das Zahlungsziel wiederholt, so sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse oder Sicherheitsleistung auszuführen. Bei unbegründet offenen oder fälligen Zahlungen behalten wir uns das Recht vor, die Lieferung zurückzuhalten, bis die betreffenden Forderungen vollständig beglichen sind.
- Zahlungsbedingungen
- Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Abzug zahlbar.
- Bei Bankeinzug erfolgt die Belastung des Kontos frühestens mit Versand der Ware an den Kunden.
- Für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist stets der Geldeingang bei uns maßgeblich.
- Gemäß § 286 Abs. 3 BGB gerät der Kunde spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung in Verzug, ohne dass es hierzu einer ausdrücklichen Mahnung bedürfte. Ab Beginn des Verzugs ist der Kunde zum Ersatz des durch den Verzug entstehenden Schadens (z.B. Kosten für Mahnungen aufgrund anhaltenden Zahlungsverzugs) sowie zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet.
- Bei Zahlungsverzug des Kunden berechnen wir gemäß § 288 BGB Verbrauchern Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz, ansonsten Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nebst der Pauschale aus § 288 Absatz 5 BGB. Verzugszinsen sind sofort fällig. Weisen wir nach, dass wir für Sollsalden einen höheren Zinssatz zahlen, so ist dieser maßgebend. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt in jedem Falle vorbehalten.
- Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung des Aufrechnungsrechts gilt nicht, wenn die zur Aufrechnung gestellte Geldforderung aus einem Anspruch erwächst, dessentwegen der Kunde auch zurückbehalten könnte oder hätte zurückbehalten können.
- Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen der Verkäuferin in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist, es sei denn, der Saldo ist ausgeglichen.
- Bei von dritter Seite vorgenommenen Pfändungen - auch nach Vermischung oder Verarbeitung - sowie bei jeder anderen von dritter Seite ausgehender Beeinträchtigung unserer Rechte an der Vorbehaltsware hat der Kunde uns sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
- Der Kunde ist widerruflich zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Jede andere Verfügung, insbesondere eine Verpfändung, Sicherungsabtretung oder Überlassung im Tauschwege, ist dem Kunden nicht gestattet. Die Berechtigung zur Weitergabe erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, sobald der Kunde uns gegenüber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät oder seine Zahlungen einstellt oder sonstige uns gegenüber bestehende Verpflichtungen, insbesondere aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt, verletzt.
- Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde hiermit schon jetzt im Voraus einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der uns ihm gegenüber zustehenden Forderungen zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen hin die Namen der Drittschuldner anzugeben.
- Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf der Lieferung widerruflich ermächtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt, auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt oder sobald er uns gegenüber mit seinen Verpflichtungen in Verzug gerät. Auf unser Verlangen hin hat der Kunde unverzüglich schriftlich den Drittschuldnern die abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Drittschuldnern die Abtretung anzuzeigen.
- Die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten sind nach Wahl des Kunden auf sein Verlangen hin insoweit freizugeben, als deren realisierbarer Wert die jeweils zu sichernde Gesamtforderung unsererseits um 20% übersteigt.
- Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Kunde nicht gemäß § 950 BGB das Eigentum an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird durch den Kunden für uns vorgenommen, ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten entstehen. Wenn die Vorbehaltsware verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zu der neuen Sache verarbeitet worden ist.
- Mängelanzeige
- Ist der Vertrag für beide Seiten ein Handelsgeschäft, sind erkennbare Mängel gem. § 377 HGB unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Ware, unverzüglich nach Ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Verpackungen sind unverzüglich nach Lieferung der Ware auf ihre Ordnungsgemäßheit zu überprüfen und dabei festgestellte Mängel spätestens innerhalb von 7 Tagen uns gegenüber zu rügen. Die festgestellten Beschädigungen an der Verpackung muss sich der Kunde bei Anlieferung vom Transportführer schriftlich bestätigen lassen.
- Die beanstandete Ware ist zur Prüfung durch uns zur Verfügung zu halten und muss solange in produktentsprechender Weise gelagert und sachgerecht behandelt werden.
- Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge beheben wir die Mängel im Wege der Nacherfüllung. Zum Rücktritt vom Vertrag, soweit ein Rücktritt nicht gesetzlich ausgeschlossen ist, oder zur Minderung des Kaufpreises ist der Käufer erst nach erfolglosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Frist zur Nacherfüllung berechtigt, es sei denn, die Fristsetzung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.
- Gegenüber Unternehmern beschränken wir die Gewährleistungsfrist grundsätzlich auf einen Zeitraum von einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Für einige Marken bieten wir auch längere Gewährleistungsfristen an. Zwingende gesetzliche Regelungen, die eine längere Gewährleistungsfrist vorsehen, bleiben unberührt. Von der vorgenannten Verkürzung der Gewährleistungsfrist ausdrücklich ausgenommen sind die auf einem Sach-mangel beruhenden Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Höhere Gewalt, Streiks usw.
- Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände - z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, bei Lieferungsversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Bedarfsstoffe etc. - auch wenn sie beim Vorlieferanten eintreten - verlängert sich, wenn wir in der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen dadurch verhindert sind, eine mit uns vereinbarte Lieferfrist in angemessenem Umfang.
- Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Das gleiche gilt bei Unzumutbarkeit. Hierauf können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden bzw. Abnehmer unverzüglich über die vorgenannten Umstände benachrichtigen. Dauern die vorerwähnten Ereignisse länger als 3 Monate an, sind wir und der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine erfolgte Teillieferung gilt als selbstständiges Geschäft.
- Im Falle der vorgenannten Umstände stehen dem Kunden weitergehende Rechte, insbesondere Schadenersatzansprüche, uns gegenüber nicht zu. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit uns Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt. Diese Haftungsbeschränkung gilt darüber hinaus nicht bei Verletzung des Körpers oder der Gesundheit.
- Haftung
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch auf den Netto-Auftragswert der betroffenen Lieferung.
- Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktions- oder Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder Vermögensschäden aus Ansprüchen Dritter ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
- Eine weitergehende Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen, insbesondere die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie, bleiben unberührt. Im Rahmen etwaiger Garantien haften wir jedoch nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich zugesichert.
- Soweit die Haftung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
- Eine Haftung für Schäden, die auf eine ungeeignete, unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung der gelieferten Waren durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen.
- Soweit wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung technische Auskünfte erteilen oder beratend tätig werden, und dies nicht ausdrücklich Bestandteil des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs ist, erfolgt dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Empfehlungen und Auskünfte zu prüfen und zu qualifizieren.
- Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn der Kunde die Bestellung als Verbraucher abgegeben und zum Zeitpunkt der Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Rettigheim. Sofern der Kunde Kaufmann ist oder die sonstigen Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen, ist für alle Streitigkeiten aus dem Rechtsverhältnis, einschließlich Wechsel- und Urkundenprozessen, ausschließlich Mannheim als Gerichtsstand vereinbart. Das gleiche gilt auch für Streitigkeiten, die das Zustandekommen und die Gültigkeit des Vertrages betreffen.
- Teilnichtigkeit
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. - Schriftform
Etwaige bei der Auftragserteilung durch den Käufer gemachte Bedingungen sowie etwaige Nebenabreden der Parteien sind für uns nur wirksam, wenn sie in einer Auftragsbestätigung ausdrücklich anerkannt werden oder wenn gesonderte schriftliche Bestätigungen von uns darüber vorliegen. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform. - Sonstiges
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Auf Verlangen sind diese Unterlagen ohne Zurückhaltung von Kopien zurückzugeben.
Stand 12.09.2025